Sachkundenachweis
Der Sachkundenachweis ist laut LHundG NRW von Hundebesitzern sogenannter 20/40 Hunde (Körpergewicht > 20kg und Widerristhöhe > 40cm) zu erbringen, die erstmalig nach dem 01.01.2000 einen großen Hund halten.
Liste der autorisierten Tierärzte der Tierärztekammer Nordrhein
Herr Dr. Michael Sixt ist von der Tierärztekammer Nordrhein ermächtigt, den Sachkundenachweis laut LHundG NRW (Landeshundegesetz NRW) abzunehmen und zu bescheinigen.